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Bee Connect: Lebensmittelrecht für Imker
Referent: Stefan Fleischmann, Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern
Lebensmittelrecht für Imker
Zentrale Rechtsvorschrift für Honig ist die deutsche Honigverordnung aus dem Jahr 2004, mit der die EU-Richtlinie 2001/110/EG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die EU -Richtlinie stellt sicher, dass die Anforderungen an Honig in der gesamten EU vergleichbar sind.
Darüber hinaus unterliegt Honig dem allgemeinen Lebensmittelrecht (also der EU-Verordnung 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch LFGB).
Spezielle Regelungen zur Kennzeichnung von Honig enthält die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin gibt es für Honig Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches.
Den Zugangslink erhalten Sie am Veranstaltungstag per E-Mail.